Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Einkaufsbedingungen der Vertragspartner haben keine Gültigkeit, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote und Aufträge
Angebote sind stets freibleibend. Abbildungen, Preise, Maße und Gewichtsangaben in Angeboten und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich.
Für Füllprodukte werden, soweit nichts anderes vereinbart, unsere am Liefertag geltenden Preise berechnet. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich nach Ausstellungsdatum erhoben werden. Spätere Einwände werden nicht berücksichtigt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Bestellers ist ausgeschlossen.
3. Lieferzeit
Liefertermine oder -fristen sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Bei schriftlich vereinbarten Lieferterminen gilt eine Nachlieferfrist von 14 Tagen. Ansprüche auf Verzugsschaden oder andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist. Verspätete Lieferung berechtigt nicht zur Annullierung des Auftrages. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4. Zahlung
Sämtliche Zahlungen dürfen nur an uns geleistet werden und haben innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht aber an erfüllungsstatt angenommen unter Berechtigung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Erfüllungen. Werden keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart, so ist der Gesamtbetrag sofort netto nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers, ist nicht statthaft. Tritt in der Zahlungsmoral oder in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine Verschlechterung ein, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Weiterverkauf sowie bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Erzeugnissen sowie Einbau in Anlagen jeder Art bis zur vollständigen Bezahlung bestehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer haftet für den zufälligen Untergang oder sonstige Schäden bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen. Der Käufer darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Nehmen wir die gelieferte Ware aus irgendeinem Grunde zurück, so liegt darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn dies von uns schriftlich anerkannt wird. Vor der restlosen Bezahlung darf der Käufer die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. In diesem Falle tritt er hiermit alle ihm aus Veräußerungen oder einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns sicherungshalber ab. Die gelieferten Waren sind nicht vollständig bezahlt, solange von uns in Zahlung genommene Schecks oder Wechsel noch nicht eingelöst sind.
6. Miete - Leihe - Probeaufstellung
Der Kunde übernimmt die Füllung, regelmäßige Reinigung und Pflege des/der Vertragsobjektes/-objekte. Sofern nicht gesondert vereinbart, bezieht der Kunde die speziell in den Vertragsobjekten vorgesehenen Markenprodukte ausschließlich bei uns. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Pflicht zur Versicherung des/der Vertragsobjektes/-objekte gegen Schadensersatzansprüche aller Art übernimmt der Kunde ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inbesitznahme des/der Vertragsobjektes/-objekte. Der Kunde kommt für Schäden, die er selbst oder sein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, auf. Das Risiko von Waren- und Barverlust durch technische Störungen oder Einbruch trägt der Kunde.
7. Montage und Aufstellung
Der Geräteanschluss wird vom firmeneigenen Kundendienst oder beauftragten Dritten vorgenommen. Der Anschluss von Automaten erfolgt grundsätzlich an bauseitig bereits gelegte Energieleitungen (elektrische- und Wasseranschlüsse). Behördliche Genehmigungen sind, falls erforderlich, durch den Kunden zu beschaffen.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel an der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Wir gewährleisten die Mangelfreiheit der verkauften Geräte und Ersatzteile für die Dauer von 12 Monaten vom Tage der Übergabe gerechnet gegenüber gewerblichen Kunden. Für Privatkunden gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die bestimmungsgemäße Abnutzung der Kaufsache oder Teilen hiervon. Sollten sich bei sachgemäßer Anwendung sowie richtiger Bedienung gemäß unserer und der Herstellerbedienungsanleitung Material- und Herstellungsfehler herausstellen, so bringen wir die fehlerhaften Teile kostenlos in Ordnung oder liefern hierfür kostenlosen Ersatz. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn Geräte durch den Käufer oder Dritte durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden sind oder eigenmächtig Reparaturversuche ohne ausdrückliche Zustimmung von Automaten Service Weber OHG unternommen worden sind.
Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt in den Geschäftsräumen der Automaten Service Weber OHG. Sofern der Kunde dies wünscht, kann die Serviceleistung am Aufstellort durchgeführt werden. Fahrtkilometer für An- und Abreise sowie die Fahrzeiten der Servicetechniker werden dabei gesondert in Rechnung gestellt.
Bei dem Einsatz von Fremdprodukten, insbesondere nicht automatentauglichen oder für den jeweiligen Automatentyp ungeeigneten Fremdprodukten, verliert der Kunde jedweden Gewährleistungsanspruch es sei denn, er kann sicher nachweisen, dass dies keine negativen Auswirkungen hat.
Weiterhin lehnen wir eine Gewährleistung für den Fall ab, daß Einwirkungen von außen oder äußere Umwelteinflüsse den Schaden an Vertragsgegenständen hervorgerufen haben. Diese sind z.B. Stoß, Schlag, Erschütterungen, Leitungswasserschäden, unzulässig hoher Wasserdruck, Blitz, Unter- oder Überspannungen im Netz, Spannungsspitzen, Überschwemmungen und Naturkatastrophen. Der Ausfall von Geräten infolge der Wasserbeschaffenheit (z.B. verunreinigtes, kalkhaltiges oder aggressives Wasser) oder unzulänglicher Wartung entgegen unserer Bedienungsanleitung oder Einweisung fällt nicht unter die Gewährleistung. Bedienungsfehler, die trotz Einweisung oder Bedienungsanleitung zu Störungen führen, unterliegen nicht der Gewährleistung. Eine über vorstehende Gewähr hinausgehende Haftung für irgendwelche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden besteht nicht. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnutzung, natürlichem Verschleiß, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benutzung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände wird keine Haftung übernommen.
9. Haftung
Automaten Service Weber OHG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. Datenspeicherung
Wir speichern Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sind die Geschäftsräumlichkeiten der Automaten Service Weber OHG in Herbrechtingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidenheim, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Bei etwaigen Streitigkeiten gelten ausschließlich die einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Rechts.
12. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform. Es gelten nur diejenigen Geräteeigenschaften als zugesichert, die der Hersteller oder wir schriftlich bestätigt haben. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unklar oder lückenhaft sein, so soll anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Regelung eine solche Regelung treten, die der von den beiden Parteien beabsichtigten in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.